Abgabebedingungen/-hinweise

Mit dem Kauf/Umzug meiner Schweinchen, erklärt sich der neue Besitzer mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden:

  • Ich züchte Rassemeerschweinchen als Hobby. Da mein Platz begrenzt ist, kann ich leider nicht alle Tiere behalten und gebe daher unregelmäßig einige ab.
  • Ich gebe keine Tiere in Einzelhaltung, reine Weibchenhaltung oder in Gesellschaft zu Kaninchen ab! Die beiden Arten haben völlig verschiedene Bedürfnisse und können nicht miteinander kommunizieren.
  • Meine Zucht ist reines Hobby, welches ich mir durch meine Berufstätigkeit finanziere. Die Schutzgebühr für die Tiere deckt nur einen sehr geringen Teil von Futter-, Einstreu- und Tierarztkosten ab.
  • Die Schutzgebühr variiert je nach Alter und Zuchttauglichkeit der Tiere und ist nicht verhandelbar. Bei Kastraten komme ich dem Käufer bereits preislich entgegen.
  • Tiere können gegen die Vorauszahlung der halben Schutzgebühr fest reserviert werden. Werden diese jedoch nicht innerhalb eines vereinbarten Termins abgeholt (ohne dass ein wichtiger Grund besteht bzw. nicht Bescheid gegeben wurde), wird die Schutzgebühr nicht zurückerstattet und das Tier wieder frei! Gleiches gilt, wenn der zukünftige Halter von seiner Reservierung zurücktritt. Das Geld kommt dann zu 100% den Tieren zugute. Sollte ein bereits reserviertes Tier versterben, erstatte ich die Gebühr natürlich zurück.
  • Die Entscheidung zu welchem Interessenten ein Tier geht, obliegt mir. Dabei gehe ich nach dem, meiner Meinung nach, besten Platz für meine Meeris.
  • Meine Meerschweinchen sind kein Schlangenfutter!
  • Eine Weiterzucht mit meinen Tieren ist nur Besitzern mit entsprechenden Kenntnissen über Genetik, Körperbau und Krankheiten von Meerschweinchen gestattet.
  • Die Abgabe erfolgt ab einem Alter von 5-6 Wochen bzw. ab einem Gewicht von 250-300g. Bei einem Tierversand muss das Schweinchen mind. 300g auf die Waage bringen.
  • Eine Reise per Tierkurier oder Mitfahrgelegenheit ist möglich. Dabei behalte ich mir vor, einen Unkostenbeitrag für die Transportbox zu erheben.
  • Alle Tiere werden augenscheinlich gesund abgegeben. Für Krankheit oder Tod im neuen Zuhause übernehme ich keine Haftung!
  • Das Vorkaufsrecht für meine ehemaligen Meerschweinchen liegt bei mir (gilt nur bei Tieren, die in eine andere Zucht gewechselt sind)
  • Sollte ein Tier nicht weiter behalten werden können, nehme ich es nach Absprache gern wieder bei mir auf (oder helfe bei der Vermittlung)! Voraussetzung ist ein guter Gesundheitszustand. Die Organisation des Transportes obliegt dem neuen Besitzer. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist in diesem Fall nicht möglich (gilt bei Liebhaberhaltung)
  • Eine Abgabe an Personen unter 18 Jahren erfolgt nur nach Rücksprache mit den Eltern. Diese müssen bei der Abholung anwesend sein.
  • Alle Tiere sind artgerecht zu halten, zu pflegen und zu ernähren (§1 Tierschutzgesetz). Liebhaber erhalten zusätzlich ein Beiblatt zur Haltung, Ernährung und Pflege von Meerschweinchen.

Gewährleistungsrecht nach EU-Verordnung

 

Das neue EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatleute eine Garantie bzw. Gewährleistung von einem Jahr und/oder Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen. Es sei denn, man schließt dies ausdrücklich aus.

 

Was ich hiermit mache.

Tiere sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

 

Oben genannte Abgabebedingungen bleiben hiervon unberührt